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Null Beteiligung an unserer Autovermietung

Null Beteiligung an der Autovermietung

In unserer Autovermietung können Sie eine Nullbeteiligung sicherstellen. Wenn Sie einen Unfall verursachen oder ein gemietetes Auto von einem unbekannten Täter oder Element beschädigt wird, sind Sie verpflichtet, eine Mitzahlung für Schäden am Fahrzeug zu zahlen. Diese Beteiligung beträgt zehn Prozent, mindestens 10.000 CZK. Dies bedeutet, dass Sie die ersten zehntausend Schadenersatz zahlen, wenn der Schaden mehr als CZK 100.000 beträgt, ist die Teilnahme 10 .

Höhe der Prämien

Null Prozent

Wenn Sie für Null-Teilnahme versichert sind, zahlen Sie nichts, wenn sie beschädigt sind. Die Teilnahme übernimmt der Mietwagen. Die Höhe der Zusatzversicherung ist nicht festgelegt, da die Unfallrisiken für einzelne Mieter unterschiedlich sind. Der Betrag wird einzeln berechnet. Die angegebene Summe erhöht das niedrige Alter des Fahrers und die kurze Zeit des Besitzes des Führerscheins. Diese beiden Gruppen sind unter diesem Gesichtspunkt am riskantesten. Der Tagespreis wird definitiv niedriger sein, wenn es sich um eine Mehrtagesmiete handelt.

Es kann sein, dass eine Null-Parteien-Versicherung aufgrund eines hohen Risikos nicht möglich ist. Ein Musterbeispiel könnte die Miete für einen Tag sein, wobei ein 20-Jähriger mit einem zweimonatigen Führerschein nach Deutschland reist. Diese Option kann nicht von dem Angebot dieser Zusatzversicherung profitieren. Standardmäßig liegt die Höhe der Zusatzversicherung zwischen 200 und 300 CZK. Es kann natürlich etwas höher und niedriger sein.

Ausschlüsse von der Zusatzversicherung

Die Nullbeteiligung gilt nicht in allen Fällen. Die Aussperrung gilt für Trunkenheit am Steuer oder unter dem Einfluss von Suchtmitteln. Vorsätzliche Beschädigung. Diese Zusatzversicherung beinhaltet auch keine separaten Schäden an den Reifen und Felgen des Autos. Wenn sie jedoch bei einem Unfall mit anderen Fahrzeugteilen beschädigt werden, ist keine Teilnahme gültig. Separate Schäden an Felgen und Reifen können extra angeordnet werden. Die Nullbeteiligung gilt auch nicht für den Verlust von Autoschlüsseln, falsche Kraftstoffbetankung oder Innenschäden.